Vereinschronik: 1892 bis 1899
Standartenweihe im Sommer 1898
1892
Anmeldungsurkunde des Vereins vom 13. Juni 1892.

Der Veloclub V.C. Germania Schweinfurt 1892
hatte sich in den ersten Jahren seines Bestehens das Korso- und Wanderfahren zum Zweck und Ziel des Vereins gesteckt.Soweit es die Witterungsverhältnisse zuließen, befanden sich seine Mitglieder Sonntag für Sonntag auf Touren.
Georg Tellert, der nebenbei Sanitäter war, begleitete dabei seine Kameraden stets mit seiner - fliegenden Apotheke. Wenn seine Hilfe aber wirklich einmal nötig gewesen wäre, war seine "Medizin" zum Gaudium der Sportkameraden ausgegangen.
1898

Ein besonderer Freudentag in der Geschichte des Vereins war der Tag der Standartenweihe.
Nach dem Weihezeremoniell am Vormittag fand am Nachmittag ein überaus großer Festzug und Preiskorsofahren durch die Straßen Schweinfurts in Richtung Stadtpark statt.
Neben dem Patenverein RV Franken Bad Kissingen beteiligte sich noch eine stattliche Anzahl anderer befreundeter Radfahrvereine an den sportlichen Veranstaltungen.
Ein frohes, gemütliches Beisammensein im Festsaal beschloss den denkwürdigen Tag.
Eine kleine Anmerkung: Der Patenverein RV Franken Bad Kissingen besteht nicht mehr.
Die 1. Satzung des Velociped - Club Germania Schweinfurt
Velociped - Club "Germania" Schweinfurt a/Main§1 Name und Sitz des Vereins
1. Der Verein führt den Namen "Velociped - Club", hat seinen Sitz in Schweinfurt a/M. und führt die Nr. 4-500.
2. Zweck Der Zweck des Vereins ist die praktische Verwertung des Velocipeds durch Ausfahrten und gesellige Zusammenkünfte.
3. Mitglieder
Der Verein besteht aus:
2.) außerordentliche Mitglieder.
Als ordentliche Mitglieder können in den Verein nur solche Mitglieder eintreten, die sich eines guten Rufes erfreuen und des Fahrens mächtig sind.
Außerordentliche Mitglieder können solche Personen werden, die sich als Gönner und Freunde dieses Vereins anschließen wollen.
4. Ordentliche Mitglieder haben einen Eintrittsbeitrag von 1 Mark und einen Beitrag von 1 Mark pro 1/4 Jahr. Außerordentliche Mitglieder zahlen dasselbe.
5. Der Austritt aus dem Verein kann nur schriftlich erklärt und muss der Vorstandschaft vorgelegt werden, muss aber jedes austretende Mitglied mit seinen Beitrag im Reinen sein.
6. Jeden Mitglied, ob ordentlich oder außerordentlich, steht das Recht zu, an den Versammlungen und Vergnügungen teilzunehmen.
7. Die Leitung des Vereins wird von folgenden Herren geführt:
1. Durch den Vorstand
2. Durch den Kassier
3. Durch den Schriftführer
4. Durch den Fahrwart