[ 1892 ]

Velociped Club Germania 1892

§1 Name und Sitz des Vereins

Satzung des Velociped-Clubs Germania Schweinfurt

§ 1 Name und Sitz des Vereins

  • Der Verein trägt den Namen "Velociped-Club Germania Schweinfurt" und hat seinen Sitz in Schweinfurt am Main. Er ist unter der Nummer 4-500 registriert.

§ 2 Zweck des Vereins

Der Zweck des Vereins ist die Förderung des Fahrradfahrens durch gemeinsame Ausfahrten, gesellschaftliche Veranstaltungen und die Pflege der Kameradschaft.

§ 3 Mitgliedschaft

1. Arten der Mitgliedschaft

Der Verein unterscheidet zwischen:

  • Ordentlichen Mitgliedern: Personen, die aktiv am Vereinsleben teilnehmen und das Fahrradfahren beherrschen.
  • Außerordentlichen Mitgliedern: Personen, die den Verein als Förderer oder Freunde unterstützen möchten.

2. Voraussetzungen für die Mitgliedschaft

  • Ordentliche Mitglieder müssen einen guten Ruf besitzen und das Fahrradfahren sicher beherrschen.
  • Außerordentliche Mitglieder sind willkommen, den Verein ideell oder finanziell zu fördern.

3. Rechte und Pflichten der Mitglieder

  • Jedes Mitglied, unabhängig von der Mitgliedsart, hat das Recht, an Versammlungen und Vereinsveranstaltungen teilzunehmen.
  • Mitglieder sind verpflichtet, ihren Beitrag pünktlich zu entrichten.

§ 4 Beiträge

  • Der einmalige Eintrittsbeitrag beträgt 1 Mark.
  • Der vierteljährliche Mitgliedsbeitrag beträgt ebenfalls 1 Mark.
  • Diese Regelung gilt sowohl für ordentliche als auch für außerordentliche Mitglieder.

§ 5 Austritt aus dem Verein

  • Der Austritt muss schriftlich erklärt und dem Vorstand vorgelegt werden.
  • Austretende Mitglieder müssen alle ausstehenden Beiträge begleichen.

§ 6 Vereinsleitung

Die Leitung des Vereins obliegt folgenden Positionen:

  • Vorstand: Übernimmt die allgemeine Leitung und Repräsentation des Vereins.
  • Kassier: Verantwortlich für die finanziellen Angelegenheiten.
  • Schriftführer: Führt Protokolle und verwaltet die schriftlichen Unterlagen.
  • Fahrwart: Organisiert und koordiniert die Vereinsausfahrten.

§ 7 Teilnahme an Vereinsaktivitäten

Alle Mitglieder, unabhängig von ihrer Mitgliedsart, sind berechtigt, an den Aktivitäten und Vergnügungsveranstaltungen des Vereins teilzunehmen.


Hinweis: Diese modernisierte Satzung basiert auf dem historischen Dokument des Velociped-Clubs Germania Schweinfurt und wurde an heutige Sprachgewohnheiten angepasst. Inhalte und Begriffe wurden behutsam modernisiert, um den historischen Charakter zu bewahren.

[ ]