[ 1892 ]

1. Satzung des Velociped - Club Germania Schweinfurt

Velociped - Club "Germania" Schweinfurt a/Main

§1 Name und Sitz des Vereins

1. Der Verein führt den Namen "Velociped - Club", hat seinen Sitz in Schweinfurt a/M. und führt die Nr. 4-500.

2. Zweck Der Zweck des Vereins ist die praktische Verwertung des Velocipeds durch Ausfahrten und gesellige Zusammenkünfte.

3. Mitglieder

Der Verein besteht aus:
1.) ordentliche Mitglieder
2.) außerordentliche Mitglieder.
Als ordentliche Mitglieder können in den Verein nur solche Mitglieder eintreten, die sich eines guten Rufes erfreuen und des Fahrens mächtig sind.
Außerordentliche Mitglieder können solche Personen werden, die sich als Gönner und Freunde dieses Vereins anschließen wollen.

4. Ordentliche Mitglieder haben einen Eintrittsbeitrag von 1 Mark und einen Beitrag von 1 Mark pro 1/4 Jahr. Außerordentliche Mitglieder zahlen dasselbe.

5. Der Austritt aus dem Verein kann nur schriftlich erklärt und muss der Vorstandschaft vorgelegt werden, muss aber jedes austretende Mitglied mit seinen Beitrag im Reinen sein.

6. Jeden Mitglied, ob ordentlich oder außerordentlich, steht das Recht zu, an den Versammlungen ßnd Vergnügungen teilzunehmen.

7. Die Leitung des Vereins wird von folgenden Herren geführt:

1. Durch den Vorstand
2. Durch den Kassier
3. Durch den Schriftführer
4. Durch den Fahrwart