Hausratversicherung - Schutz bei Fahrraddiebstahl erweitert
Musterklausel sieht jetzt einen Rund-um-die-Uhr-Schutz vor.
(openPR) - Pünktlich zur Fahrradsaison ist in der Hausrat-Versicherung der Schutz bei Fahrraddiebstahl erweitert worden. Bisher bekamen Versicherte den Verlust des Drahtesels meist nur ersetzt, wenn das Rad zwischen sechs Uhr morgens und 22 Uhr gestohlen wurde. Eine neue Musterklausel sieht jetzt einen Rund-um-die-Uhr-Schutz vor.
Die Erneuerung wurde vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) vorgeschlagen, um die komplizierten Versicherungsbedingungen zu vereinfachen. Bei einem Diebstahl nach 22 Uhr greift der Versicherungsschutz bislang meist nur, wenn sich das Rad noch in Gebrauch befindet oder aus verschlossenen Räumen wie Wohnung, Keller oder Garage gestohlen wird. Für Räder, die nachts grundsätzlich draußen vor der eigenen Haustür abgestellt werden, besteht nach alter Klausel kein Schutz.
Mit den neuen Konditionen spielt es keine Rolle mehr, ob Diebe am helllichten Tage oder nachts zuschlagen. Voraussetzung ist natürlich weiterhin, dass das Rad angeschlossen ist. Wer jedoch einen Abstellraum für Fahrräder hat, muss das Rad auch nach neuer Regelung dort abstellen.
Versicherte, die von den verbesserten Konditionen profitieren möchten, sollten sich zunächst erkundigen, ob und wie eine Anpassung ihres alten Vertrags an die Erweiterung möglich ist. Es handelt sich bei der Neuregelung nämlich nur um eine Empfehlung des GDV; Versicherungsgesellschaften müssen diesen Vorschlag nicht übernehmen.
Da Beitragshöhen und Konditionen einzelner Anbieter oft erheblich variieren, sollte man mehrere Angebote unter die Lupe nehmen, bevor man einen Vertrag abschließt. Über einen Online-Tarifrechner, den zum Beispiel www.forium.de anbietet, kann man verschiedene Hausratversicherungen samt integrierter Fahrradversicherung miteinander vergleichen.
Quelle: openPR